Der Erwerb von Wohneigentum umfasst den Erwerb des Eigentums an einem eigenen Immobilienteil und die Verknüpfung mit dem entsprechenden Miteigentumsanteil
Anhand des Gutachtens zum Erwerb des Wohneigentums werden einzelne Miteigentumsanteile am Gebäude sowie die Anteile einzelner Miteigentümer an gemeinnützlichen Gebäudeteilen und dem Grundstück, auf dem das Gebäude gebaut wurde, im Ganzen gemäß dem Gesetz über Eigentum und ähnliche Rechte (NN 91/96) ermittelt.